Aktuelles Wetter

   Beitragsordnung

§1
Die Höhe der Monatsbeiträge wird durch Beschluß der jährlichen ordentlichen Mitgliederversammlung festgelegt.

§2
Die Mitgliederbeiträge sind quartalsweise im voraus zu entrichten. Jahreszahlungen zu Beginn des 1. Quartals sind zulässig. Die Zahlungen haben spätestens innerhalb der ersten fünf Werktage des Quartals zu erfolgen, für das sie bestimmt sind. Die Mitglieder erteilen eine Einzugsermächtigung für ¼ jährliche bzw. jährliche Abbuchung.

§3
Durch Beschluß der Mitgliederversammlung beträgt der Mitgliedsbeitrag für aktive Mitglieder vierteljährlich 110,00 € bzw. jährlich 418,00 €. Passive Mitglieder zahlen vierteljährlich 68,00 € bzw. jährlich 258,40 €.